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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Version 2.3.0

Bitte lesen. IISLP ist eine kostenlose, ehrenamtlich geführte, nicht-kommerzielle Bildungs- und Sozialinitiative. Es handelt sich nicht um ein Unternehmen, eine Körperschaft, einen Arbeitgeber oder eine Rechtspersönlichkeit, sondern wird von einzelnen Freiwilligen organisiert. Eine Bewerbung oder Teilnahme begründet kein Beschäftigungs-, Handels- oder Vertragsverhältnis. Nichts auf dieser Website stellt Rechts-, Berufs- oder Handelsberatung dar.

1. Art des Programms

Das Istanbul International Innovation & Social Leadership Program („IISLP" oder „das Programm") ist eine ehrenamtliche, nicht-kommerzielle Bildungs- und Sozialinitiative. Es handelt sich nicht um ein Unternehmen, eine Körperschaft, eine Rechtspersönlichkeit, einen Arbeitgeber oder einen kommerziellen Dienstleister. Das Programm wird von einzelnen Freiwilligen und Koordinatorinnen und Koordinatoren („das Programmteam") organisiert. Zwischen Bewerberinnen und Bewerbern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie dem Programm oder dessen Team wird kein Beschäftigungs-, Praktikums-, Partnerschafts-, Vertretungs- oder Handelsverhältnis begründet.

2. Keine Gebühren, keine Rückerstattungen, kein kommerzieller Austausch

Die Bewerbung und Teilnahme am Programm ist kostenlos. Von Bewerberinnen und Bewerbern sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden keine Gebühren erhoben. Da keine Zahlungen eingezogen werden, sind keine Rückerstattungen anwendbar. Das Programm verkauft keine Produkte, Dienstleistungen oder Mitgliedschaften. Reiseunterstützung wird wie in Abschnitt 11 unten beschrieben angeboten. Alle nicht ausdrücklich vom Programm abgedeckten Kosten Dritter (wie Visagebühren, Versicherungen und persönliche Ausgaben) bleiben in der Verantwortung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

3. Teilnahmevoraussetzungen — strikt durchgesetzt

Das Programm steht ausschließlich Frauen im Alter von 13–27 Jahren (jeweils einschließlich) zum Zeitpunkt der Bewerbung offen. Bewerberinnen müssen ihr Geschlecht und ihr Geburtsdatum während des Bewerbungsprozesses bestätigen. Bewerbungen von Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt. Die Angabe falscher Informationen über Geschlecht oder Alter zur Umgehung der Teilnahmevoraussetzungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und kann zur sofortigen Disqualifikation und zum Ausschluss führen.

4. Bewerbungsverfahren

Bewerbungen werden über das offizielle Programmportal eingereicht. Die Bewerbung ist kostenlos. Bewerberinnen müssen genaue, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Unvollständige oder irreführende Bewerbungen können ohne Begründung abgelehnt werden.

5. Selektive Zulassung

Die Aufnahme ist selektiv. Eine Bewerbung garantiert keine Aufnahme. Das Bestehen der Phase 1 garantiert keine endgültige Aufnahme. Das Programm behält sich das Recht vor, jede Bewerbung aus jedem rechtmäßigen Grund anzunehmen oder abzulehnen, und ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe anzugeben.

6. Richtigkeit der Bewerberangaben

Bewerberinnen sind für die Richtigkeit aller eingereichten Informationen verantwortlich. Die Angabe falscher, irreführender oder unvollständiger Informationen kann zur Disqualifikation, zum Ausschluss aus dem Programm, zum Widerruf etwaiger Zertifikate und zu einem Ausschluss von künftigen Bewerbungszyklen führen.

7. Programmregeln

Teilnehmerinnen müssen alle Programmregeln einhalten, die jederzeit aktualisiert werden können. Die aktuellen Regeln sind im Programmportal veröffentlicht. Die fortgesetzte Teilnahme gilt als Zustimmung zu allen aktualisierten Regeln.

8. Anwesenheitspflicht

Für den erfolgreichen Abschluss des Programms ist eine Anwesenheit von mindestens 80 % erforderlich. Die Anwesenheitsaufzeichnungen werden vom Programmteam festgelegt. Die Erfüllung der Anwesenheitspflicht garantiert nicht automatisch ein Zertifikat.

9. Interviewverfahren

Interviews der Phase 2 können über Google Meet, Zoom oder Nachrichten-/Textkommunikation durchgeführt werden. Plattform, Zeitplan und Format werden ausschließlich vom Programm bestimmt. Das unentschuldigte Fernbleiben von einem geplanten Interview kann zur Disqualifikation führen.

10. Änderungen des Programmablaufs

Der Programmablauf, die Aktivitäten, Sitzungen, Dauer und Vereinbarungen können jederzeit vor oder während des Programms geändert, verschoben oder abgesagt werden. Das Programm haftet nicht für Verluste oder Unannehmlichkeiten, die aus solchen Änderungen resultieren.

11. Unterbringung, Reiseunterstützung und Visadokumentation

Die Unterbringung soll vom Gastgeber bereitgestellt werden. Spezifische Zimmerkonfigurationen, Zimmerbelegungsvereinbarungen und Hoteldetails werden nicht zugesagt, es sei denn, sie werden formell bestätigt. Die Hotelverfügbarkeit ist nicht garantiert, bis sie vom Programmteam formell bestätigt wurde. Das Programm behält sich das Recht vor, Unterkunftsvereinbarungen ohne Vorankündigung zu ändern.

Das Programm bietet zugelassenen Teilnehmerinnen Reiseunterstützung an. Für zugelassene Teilnehmerinnen, die von außerhalb der Türkei anreisen, beabsichtigt das Programm, die An- und Abreise nach Istanbul zu arrangieren und zu decken. Zugelassene Teilnehmerinnen mit Wohnsitz in der Türkei können Reiseunterstützung beantragen, wenn sie diese benötigen; diese wird nach Ermessen des Programmteams gewährt. Die Reiseunterstützung wird jeder Teilnehmerin vor einer Buchung individuell schriftlich bestätigt, unterliegt der verfügbaren Finanzierung und gilt nur für Vereinbarungen, die das Programm selbst bucht oder ausdrücklich zur Erstattung freigibt. Von einer Teilnehmerin vor der schriftlichen Bestätigung gebuchte Reisen sind nicht abgedeckt. Die Reiseunterstützung erstreckt sich nicht auf Visagebühren, Versicherungen, Gepäckgebühren oder persönliche Ausgaben.

Wenn eine Teilnehmerin dies beantragt, stellt das Programmteam Unterlagen zur Unterstützung eines Visaantrags bereit, wie etwa eine Programmbestätigung und Unterkunftsdetails. Diese Unterstützung ist optional und wird lediglich als Hilfeleistung erbracht. Das Programm reicht keine Anträge ein, tritt nicht als Vertreter vor einer Behörde auf und kann das Ergebnis einer Visamentscheidung weder beeinflussen noch garantieren. Visaergebnisse, Gebühren und Terminvereinbarungen bleiben in der Verantwortung der Teilnehmerin und der zuständigen Behörden.

12. Verpflegungsregelungen

Die Verpflegung soll für die Dauer des Programms vom Gastgeber bereitgestellt werden. Verpflegungsregelungen, Menüs und Zeitpläne können angepasst werden. Das Programm haftet nicht für Ernährungseinschränkungen, die nicht berücksichtigt werden können.

13. Zertifikatsbedingungen

Das geplante Zertifikat ist das „Certificate of Completion in Global Innovation and Social Leadership.” Zertifikate, Titel, Ausstellungsvereinbarungen, institutionelle Unterstützung und Zertifizierungsdetails können jederzeit variieren oder sich ändern. Die Ausstellung eines Zertifikats bleibt den endgültigen Programmregeln, den Anwesenheitsanforderungen und allen anwendbaren Zertifikatsbedingungen vorbehalten. Ein Zertifikat kann jederzeit widerrufen werden, wenn festgestellt wird, dass die Teilnehmerin falsche Informationen angegeben oder gegen Programmregeln verstoßen hat.

14. Keine beanspruchte institutionelle Unterstützung

Die Unterstützung durch das United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) ist ein Zukunftsplan und bleibt der formellen Bestätigung vorbehalten. Sie darf nicht als aktuelle offizielle Befürwortung oder Zugehörigkeit ausgelegt werden, es sei denn, sie wird vom Programm ausdrücklich schriftlich bestätigt. Es wird keine weitere institutionelle, staatliche oder organisatorische Unterstützung beansprucht, sofern auf der offiziellen Programm-Website nicht ausdrücklich angegeben.

15. Verhalten der Teilnehmerinnen

Teilnehmerinnen wird erwartet, sich jederzeit respektvoll, verantwortungsvoll und gesetzmäßig zu verhalten. Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Einschüchterung, unsicheres Verhalten, Substanzmissbrauch oder jedes Verhalten, das das Programm stört, wird nicht toleriert. Das Programmteam behält sich das Recht vor, jede Teilnehmerin auszuschließen, deren Verhalten nach alleinigem Ermessen des Programmteams dem Programm oder dessen Teilnehmerinnen abträglich ist.

16. Ausschluss aus dem Programm

Das Programmteam behält sich das Recht vor, eine Teilnehmerin jederzeit wegen schwerwiegender Regelverstöße, Fehlverhaltens, falscher Darstellung, der Angabe falscher Informationen oder jedes als abträglich erachteten Verhaltens auszuschließen. Ausschlussentscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar. Ausgeschlossene Teilnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Zertifikate, Unterkunft oder weitere Programmleistungen.

17. Absage oder Änderung von Veranstaltung oder Programm

Das Programmteam behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit aus jedem Grund abzusagen, zu verschieben, zu ändern oder zu beenden. In solchen Fällen werden zugelassene Teilnehmerinnen benachrichtigt. Das Programm haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die aus Absage, Verschiebung oder Änderung resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Visa-, Unterkunfts- oder Opportunitätskosten.

18. Geistiges Eigentum

Vereinbarungen bezüglich des während des Programms entstandenen geistigen Eigentums werden den Teilnehmerinnen separat mitgeteilt. Standardmäßig behalten die Teilnehmerinnen das Eigentum an ihren eigenen, bereits bestehenden Werken. Gemeinschaftswerke, die während Programmaktivitäten entstehen, können separaten schriftlichen Vereinbarungen unterliegen.

19. Website-Nutzung

Nutzerinnen stimmen zu, die Website gesetzmäßig zu nutzen und nicht zu versuchen, ihre Sicherheit zu gefährden, sie zu überlasten oder für einen rechtswidrigen Zweck zu verwenden. Automatisiertes Scraping, Brute-Force-Angriffe oder Versuche, auf unbefugte Daten zuzugreifen, sind untersagt und können zu dauerhaften Sperren und rechtlichen Schritten führen.

20. Kontosicherheit

Bewerberinnen sind dafür verantwortlich, ihre Kontozugangsdaten sicher aufzubewahren. Das Programm haftet nicht für unbefugten Zugriff, der aus dem Versäumnis der Bewerberin resultiert, ihre Zugangsdaten zu schützen.

21. Kommunikation

Das Programm kommuniziert mit Bewerberinnen über das Bewerberportal. Support-Anfragen werden innerhalb der Anfrage selbst beantwortet, und Entscheidungen erscheinen auf dem Bewerber-Dashboard. In dringenden Fällen oder wenn die Person kein Konto hat, kann das Programm auch eine SMS- oder WhatsApp-Nachricht an die bei der Registrierung angegebene Telefonnummer senden. Das Programm sendet keine E-Mails. Bewerberinnen sind dafür verantwortlich, diese Nummer aktuell zu halten und sich regelmäßig anzumelden; das Programm haftet nicht für Folgen, die aus einer nicht erreichbaren Nummer oder einem ungeprüften Portal entstehen.

22. Haftungsbeschränkungen — wichtig

Im maximal nach anwendbarem Recht zulässigen Umfang haften das Programm, sein Team, die Freiwilligen und die Koordinatorinnen und Koordinatoren nicht für direkte, indirekte, beiläufige, Folgeschäden, besondere oder strafende Schäden, die aus der Teilnahme am Programm, der Nutzung der Website oder programmbezogenen Aktivitäten entstehen. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Reiseunfälle, Gesundheitsprobleme, Eigentumsverlust, Körperverletzungen, emotionale Belastungen, Verlust von Gelegenheiten oder sonstige Schäden. Teilnehmerinnen nehmen auf eigenes Risiko teil. Das Programm stellt keine Versicherung für Teilnehmerinnen bereit. Teilnehmerinnen wird dringend empfohlen, eigene Reise- und Krankenversicherungen abzuschließen.

23. Risikoübernahme

Mit der Bewerbung und Teilnahme am Programm bestätigen und akzeptieren die Teilnehmerinnen, dass das Programm Reisen nach und Aufenthalt in Istanbul, Türkei, die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und die Interaktion mit anderen Teilnehmerinnen und Dritten umfasst. Die Teilnehmerinnen übernehmen alle mit diesen Aktivitäten verbundenen Risiken.

24. Minderjährige und Erziehungsberechtigtenverantwortung

Für Bewerberinnen unter 18 Jahren muss ein Elternteil oder ein gesetzlicher Vertreter im Rahmen der Bewerbung zustimmen und Informationen bereitstellen. Der Elternteil oder gesetzliche Vertreter ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen mit der minderjährigen Bewerberin zu prüfen und sicherzustellen, dass die Teilnahme der Minderjährigen rechtmäßig und angemessen ist. Das Programm haftet über eine angemessene Aufsicht während organisierter Programmaktivitäten hinaus nicht für das Verhalten, die Gesundheit oder die Sicherheit Minderjähriger.

25. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen sollen in Übereinstimmung mit dem anwendbaren türkischen Recht und anderen relevanten Rechtsordnungen ausgelegt werden. Alle Streitigkeiten sind, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt, vor den zuständigen Gerichten in Istanbul, Türkei, zu klären. Die endgültige Fassung unterliegt der rechtlichen Prüfung.

26. Datenschutz und Ihre Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Als Kernverpflichtung werden wir Ihre Daten niemals verkaufen — weder Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten, Ihre Fotos noch Ihre Bewerbung. Ihre Daten werden bei der Übertragung und im Ruhezustand verschlüsselt, der Zugriff ist auf autorisiertes Personal beschränkt und sie werden ausschließlich zur Bewertung von Bewerbungen, zur Identitäts- und Eignungsprüfung, zur Verwaltung des Programms und (sofern zutreffend) zur Ausstellung von Zertifikaten verwendet. Sie werden niemals für Werbung, KI-Training, Gesichtserkennung oder Profiling verwendet und niemals an Dritte verkauft oder weitergegeben. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

27. Cookies

Informationen zur Verwendung von Cookies finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.

28. Änderungen dieser Bedingungen

Das Programm behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden über das Portal mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Website oder die Teilnahme am Programm nach Änderungen gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.

29. Kein Verzicht

Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Bedingungen durch das Programm stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dar.

30. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen als nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an einer kostenlosen, ehrenamtlich geführten Initiative und sollen faire Erwartungen setzen; sie begründen kein kommerzielles oder vertragliches Verhältnis.